Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sphäro Expanse
*I. Allgemeines*

1. Diese AGB gelten für alle beauftragten Dienstleistungen der Sphäro Expanse. Sie werden als akzeptiert betrachtet, sofern nicht unmittelbar dagegen Einspruch erhoben wird.
2. Im Rahmen dieser AGB werden unter dem Begriff "Lichtbilder" sämtliche Produkte verstanden, die von Sphäro Expanse erstellt wurden, unabhängig von Format oder Medium (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos usw.).

*II. Urheberrecht*

1. Das Urheberrecht an den Lichtbildern obliegt Sphäro Expanse gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
2. Lichtbilder sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfordert separate Vereinbarungen und entsprechende Vergütungen.
4. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Sphäro Expanse über.
5. Der Besteller hat ohne ausdrückliche Zustimmung von Sphäro Expanse kein Recht zur Vervielfältigung oder Verbreitung der Lichtbilder.

*III. Vergütung*

1. Die Herstellung der Lichtbilder wird nach Stunden- oder Tagessatz oder einer vorher vereinbarten Pauschale abgerechnet. Die Preise verstehen sich als Endkundenpreise ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.
2. Nebenkosten, wie Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, trägt der Auftraggeber.
3. Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar; das Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Sphäro Expanse.

*IV. Haftung*

1. Sphäro Expanse verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der Dienstleistungen und haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Rohdaten werden sorgfältig aufbewahrt und dürfen nach zwei Jahren vernichtet werden, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt.
3. Sphäro Expanse haftet nicht für Erfüllungsgehilfen.
4. Die Haftung für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder erfolgt im Rahmen der Herstellergarantien.
5. Bei Beauftragung von Fremdlabors haftet Sphäro Expanse nur für eigenes Verschulden.

*V. Nebenpflichten*

1. Der Auftraggeber versichert, über das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht an allen übergebenen Vorlagen zu verfügen.
2. Die Aufnahmeobjekte sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und nach der Aufnahme unverzüglich abzuholen.
3. Der Auftraggeber hat die Aufnahmegegenstände gegen Schäden zu versichern.

*VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar*

1. Reklamationen hinsichtlich Bildauffassung und Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern keine ausdrücklichen Weisungen vom Auftraggeber gegeben wurden.
2. Bei Nichtausführung eines Auftrags ohne Verschulden von Sphäro Expanse steht ihm ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars zu.
3. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine Honorarerhöhung verlangt werden.

*VII. Datenschutz*

Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Geschäftsverkehrs erforderlich sind, können von Sphäro Expanse gespeichert werden. Die Vertraulichkeit dieser Informationen wird zugesichert.

*VIII. Digitale Fotografie*

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Sphäro Expanse auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten schließt nicht automatisch das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung ein.

*IX. Bildbearbeitung*

1. Die Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung von Lichtbildern von Sphäro Expanse bedarf der vorherigen Zustimmung.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur elektronischen Verknüpfung des Namens von Sphäro Expanse mit den Bilddaten.

*X. Nutzung und Verbreitung*

1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Sphäro Expanse im Internet und anderen elektronischen Medien bedarf besonderer Vereinbarungen.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder erfordert schriftliche Zustimmung.
3. Vervielfältigung und Verbreitung von elektronisch bearbeiteten Lichtbildern bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4. Die Herausgabe von Datenträgern, Dateien und Daten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

*Schlussbestimmungen*

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten sind der Geschäftssitz von Sphäro Expanse.
2. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Alle Bilddaten unterliegen dem Urhebergesetz.
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